Soweit nicht eine eigenhändige Unterfertigung vorgesehen ist (zB im ARHG oder in der ARHV), sind Ausfertigungen von Berichten an die Oberstaatsanwaltschaft oder das Bundesministerium für Justiz, Anordnungen, Anklageschriften, Strafanträgen, Anträgen auf Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher und Rechtsmittelschriften sowie Ausfertigungen in Justizverwaltungsangelegenheiten unter dem Abdruck der Unterfertigungsstampiglie des Leiters der Staatsanwaltschaft oder des Gruppenleiters, alle sonstigen Ausfertigungen unter dem Abdruck der Unterfertigungsstampiglie des Staatsanwaltes, der das Stück erledigt hat, vom Vorsteher der Geschäftsstelle (Leiter der Geschäftsabteilung) zu unterschreiben. Wird die Unterfertigungsstampiglie des Leiters der Staatsanwaltschaft oder des Gruppenleiters verwendet, so soll der Name des Staatsanwaltes, der Sachbearbeiter ist, in der Ausfertigung ersichtlich gemacht werden. Die Unterfertigungsstampiglie des Staatsanwaltes ist auch zu verwenden, wenn die Erledigung im Rahmen der selbständigen Behandlung bestimmter Geschäfte (§ 5 Abs. 4 StAG) erfolgt.Soweit nicht eine eigenhändige Unterfertigung vorgesehen ist (zB im ARHG oder in der ARHV), sind Ausfertigungen von Berichten an die Oberstaatsanwaltschaft oder das Bundesministerium für Justiz, Anordnungen, Anklageschriften, Strafanträgen, Anträgen auf Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher und Rechtsmittelschriften sowie Ausfertigungen in Justizverwaltungsangelegenheiten unter dem Abdruck der Unterfertigungsstampiglie des Leiters der Staatsanwaltschaft oder des Gruppenleiters, alle sonstigen Ausfertigungen unter dem Abdruck der Unterfertigungsstampiglie des Staatsanwaltes, der das Stück erledigt hat, vom Vorsteher der Geschäftsstelle (Leiter der Geschäftsabteilung) zu unterschreiben. Wird die Unterfertigungsstampiglie des Leiters der Staatsanwaltschaft oder des Gruppenleiters verwendet, so soll der Name des Staatsanwaltes, der Sachbearbeiter ist, in der Ausfertigung ersichtlich gemacht werden. Die Unterfertigungsstampiglie des Staatsanwaltes ist auch zu verwenden, wenn die Erledigung im Rahmen der selbständigen Behandlung bestimmter Geschäfte (Paragraph 5, Absatz 4, StAG) erfolgt.